Im Juli 2019 hat der Senat in Berlin beschlossen, Betreiber von Photovoltaikanlagen zu fördern, die eine neue Anlage in Kombination mit einem Stromspeicher betreiben. Dazu wurde die „Förderrichtlinie für Stromspeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage im Rahmen des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030“ erlassen. Die Förderung von Photovoltaik in Einheit mit einem Stromspeicher ist für Privatpersonen gleichermaßen interessant wie für gewerbliche Nutzer, die einen Solarstromspeicher kaufen möchten: Projekte können eine Förderung von bis zu 15.000 € pro Stromspeichersystem erhalten.
Ziel der Förderrichtlinie ist es, den Anteil des durch Sonnenenergie produzierten Stroms zu vergrößern. Betreiber von Photovoltaikanlagen können den Überschuss ihres Stroms, den sie nicht selbst verbrauchen, ins öffentliche Stromnetz einspeisen. In sonnen- oder windarmen Zeiten können solare Energiereserven, die in Stromspeichern vorgehalten werden, eingespeist werden und erhöhen somit verstärkt den Anteil der erneuerbaren Energien, die aus regenerativen Energiesystemen stammen.

→ In dem Internetportal solarwende-berlin.de erhalten Sie detaillierte Informationen zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Berlin. Auf der Plattform des SolarZentrum Berlin können Sie eine kostenfreie Erstberatung für Umrüstungen in Anspruch nehmen. Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der IBB. Unter dem Fördernamen “EnergiespeicherPLUS” stellt die Webseite des IBB Business Team hier fortlaufend aktualisierte Informationen zur Verfügung.

Brandenburger Tor in Berlin mit Sonnenlicht

Wann kann der Antrag auf Förderung gestellt werden?

Auf der Internetseite des IBB finden Sie ab Oktober 2019 die Möglichkeit, sich für die Förderung registrieren zu lassen. Das Formular wird als Download angeboten. Erst wenn Sie das Formular ausgefüllt und unterschrieben an die IBB geschickt und eine Eingangsbestätigung zurück erhalten haben, können Sie mit Ihrem persönlichen Solarprojekt - der Errichtung einer neuen Photovoltaikanlage in Kombination mit einem Batteriespeicher - auf eigenem Risiko beginnen. Auf eigenem Risiko deswegen, weil Sie dann noch keine Bestätigung über die tatsächliche Höhe der Förderung haben. Die Antragsprüfung erfolgt erst ab dem 01.01.2020.

→ Ab Januar 2020 stellen Sie bitte die Anträge ausschließlich elektronisch. Auch wenn Sie sich bereits vor 2020 registriert haben, müssen Sie dann noch den eigentlichen Antrag auf diesem Wege stellen.
→ Gefördert werden nur neue Projekte, die vor der Bestätigung der Registrierung noch nicht begonnen worden sind. Sie dürfen also diverse Aufträge und Vertragsabschlüsse erst tätigen, wenn Sie die Eingangsbestätigung erhalten haben.
→ Möchten Sie früher beginnen? Dann können Sie formlos einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragen.

Winziges Terrarium in Glühbirne

Was genau fördert das Förderprogramm für Stromspeicher in welcher Höhe?

Gefördert wird die Installation eines Stromspeichers, wenn dieser zusammen mit einer neu errichteten PV Anlage kombiniert ist. Die Förderung beträgt 300 Euro je Kilowattstunde nutzbarer Kapazität des Stromspeichers. Dabei ist die Nennleistung der neuen Solaranlage im Verhältnis zu der Speicherkapazität des Batteriespeichers zu beachten. Das Mindestinstallationsverhältnis beträgt:

  • 1,2 Kilowatt peak (kWp) je 1 Kilowattstunde (kWh)
  • Beispiel: Solaranlage mit einer Leistung von 6 kWp in Kombination mit einem Speicher mit einer Leistung von 5 kWh = Förderung von 1500 Euro

Solarzellen auf ziegelrotem Dach

Welche technischen Voraussetzungen muss die Anlage erfüllen?

Sowohl Photovoltaikanlage als auch Batteriespeicher müssen diverse Anforderungen erfüllen, damit das Ziel der Förderung gewährleistet ist: Die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung und die Vermeidung von zusätzlichen Belastungen der Verteilernetze in Spitzenlastzeiten.

Stromspeicher (technologieoffen)

  • Batteriespeicher
  • Salzwasserbatterien
  • Redox-Flow-Systeme
  • Wasserstoffspeichersysteme mit Elektrolyseur und Brennstoffzelle
  • der Speicher muss mindestens 3 Jahre zweckentsprechend betrieben werden

Photovoltaik Anlage

  • besitzt eine technische Einrichtung, die ferngesteuert die Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung durch Netzbetreiber erfüllt (nach § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Erneuerbare-Energien-Gesetz)
  • maximale Leistungsabgabe der PV-Anlage am Netzanschlusspunkt beträgt 50 % der installierten Leistung (mit prognosebasierte Betriebsstrategie)
    • Die Leistungsbegrenzung besteht über die gesamte Betriebszeit der Anlage.
    • Netzbetreiber darf die Leistungsbegrenzung überprüfen - auf eigene Kosten.

 

mintfarbenes Notizbuch mit schwarzer Brille und Kugelschreiber

Welche Unterlagen benötigen Sie und wann erhalten Sie die Auszahlung?

Sie erhalten die gesamte Fördersumme dann, wenn Ihr Antrag bewilligt ist. Dieser wird dann bewilligt, wenn die IBB festgestellt hat, dass Ihre Unterlagen vollständig sind. Sie müssen einreichen:

  • ein Inbetriebnahmeprotokoll für die Solaranlage und das Stromspeichersystem
  • sämtliche Rechnungen, die für die Installation und den Betrieb der Anlage erforderlich waren (ggf. auch der prognosebasierte Betriebsstrategie)
  • Registrierungsnummer des Fachbetriebs für Elektroinstallationen
  • formloser Bericht über positive und negative Erfahrungen bei der Installation
  • Anforderung für die Auszahlung der Fördersumme
  • ggf. weitere: tba

Nicht nur das Land Berlin fördert Photovoltaikanlagen mit und ohne Batteriespeicher. Sie können auch in anderen Bundesländern Förderzuschüsse beantragen. Neben der KfW Förderung im Sinne des EEG und der daraus resultierenden Einspeisevergütung und anderen Förderungen, die PV Anlagen gewährt werden, existieren weitere Anreize, die die Anschaffung von Photovoltaik Anlagen in Kombination mit Batteriespeicher attraktiv machen. In Thüringen, Sachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bayern und Nordrhein-Westphalen ist die Anschaffung von Anlagen für Solarstrom mit Batteriespeicher, der eine bestimmte Menge Strom speichert, wenn ein Überschuss produziert wird, förderfähig.

Haben Sie Fragen zur Errichtung und Inbetriebnahme einer Photovoltaik Anlage? Zur Installation und Konzeption des Batteriespeichers? Zum Zuschuss selbst? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Wir beraten und unterstützen Sie gern. Wir sind Ihr kompetenter Partner und Anbieter von Photovoltaikanlagen.

 

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