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Was ist Contracting

Was ist Contracting und wie funktioniert es?

Contracting ist eine Kooperationsform mittels eines Contracting-Vertrages zwischen einem Contracting-Nehmer (Auftraggeber) und einem Contracting-Geber (Dienstleistungsunternehmen). Je nach Contracting-Modell des Liefer-, Anlagen-, Energie- oder Wärme-Contractings bezieht sich der Begriff auf die Bereitstellung von Betriebsstoffen wie Wärme, Strom, Kälte, Druckluft usw. sowie den Betrieb zugehöriger Anlagen.

Der Contracting-Geber bzw. Contractor ist das ausführende Unternehmen. Seine Aufgaben bestehen in der Beratung, der Planung, der Finanzierung und dem Betrieb der bereitgestellten Anlagen innerhalb des vertraglich festgelegten Zeitraums. Der Contracting-Nehmer ist der Auftraggeber und der Empfänger der Leistung. Contracting-Nehmer sind in der Regel Eigentümer der zu beliefernden Liegenschaft bspw. Wohnimmobilien und Industriebetrieb.

Es gibt folgende Contracting-Modelle:

  • Energiespar-Contracting, auch Performance-Contracting oder (Energie-)Einspar-Contracting genannt
  • Energieliefer-Contracting auch Anlagen-Contracting oder Nutzenergie-Lieferung genannt
  • Finanzierungs-Contracting auch Third-Party-Financing (TPF) oder Anlagenbau-Leasing genannt
  • Betriebsführungs-Contracting oder Technisches Gebäudemanagement genannt

Contracting:
Die Vorteile am Beispiel des Wärme-Contractings

Üblicherweise übernimmt der zukünftige Wärmelieferant sämtliche Investitionen in eine neue Heizungsanlage und modernisiert auf diesem Wege die alte, mit schlechten Nutzungsgraden versehende Bestandsanlage (z.B. alte Heizölanlage). Vorteil für den Investor ist es hierbei, dass keine Eigenmittel zur Sanierung der Heizungsanlage benötigt werden. Risiken, die sonst der Eigentümer bzw. Vermieter zu tragen hätten, werden auf den Contractor übertragen. So plant der Contractor die Wärmeversorgungsanlage für das Gebäude passgenau und effizient, da sämtliche durch Verluste erzeugten Mehrkosten der Anlage auf der Seite des Contractors liegen.

Der Eigentümer entledigt sich zahlreicher Aufgaben, die er bisher nicht so gut erledigen konnte wie ein professioneller Wärmelieferant. Dadurch werden Potenziale freigelegt, die so früher nicht erschlossen werden konnten.

Contracting – die günstige Alternative bei garantierter Kostenneutralität

Die Wärmelieferungsverordnung regelt nun, wie das Berechnungsverfahren abläuft, um sicherzustellen, dass die Vertragspartner des Wärmelieferungsvertrages (Immobilieneigentümer und Contractor) den Mieter in der neuartigen Vertragskonstellation nicht schlechter stellen, als vor der Wärmelieferung.

§

Hintergrund: Im Rahmen der Mietrechtsänderung im Dezember 2012 wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass eine gewerbliche Wärmeversorgung im Mietwohnbau ohne Zustimmung der Mieter eingeführt werden kann. Dies gilt nur dann, wenn gemäß der am 1. Juli 2013 in Kraft getretenen Wärmelieferungsverordnung Kostenneutralität zwischen den Bestandskosten und den Kosten der gewerblichen Wärmelieferung in der “Rückwärtsbetrachtung” besteht. Diese bahnbrechende Änderung schafft nun erstmalig die Möglichkeit, die bisher eher zurückhaltende Zielgruppe der Wohnimmobilien zu erschließen.

Das heißt, dass der Contractor sämtliche Risiken der Wärmelieferungsanlage übernimmt und dies aus gutem Grund, weil er der erfahrene Energiedienstleister ist, der es versteht die Anlage effizient und energiesparend zu betreiben. Somit verschiebt sich die Liefergrenze. D.h., früher wurde Endenergie eingekauft und verteilt; im Rahmen der gewerblichen Wärmelieferung wird mittels Contracting dann Wärme geliefert (siehe Schaubild).

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